• Hausordnung unserer Wiebeckschule

    • Die Wiebeckschule ist eine offene Ganztagsschule, in der Schüler, Lehrer, Mitarbeiter sowie Eltern eine Gemeinschaft bilden. Alle wollen bestmögliche Bedingungen zum Lernen und Arbeiten schaffen. Deshalb ist es wichtig, sich an die nachfolgenden Regeln zu halten und seine Pflichten gewissenhaft zu erfüllen.

       

      1. Wir wollen unseren Schulalltag so gestalten, dass wir gute Bedingungen zum

          Lernen haben.

       

      •  Wir erscheinen 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule, und wir sind vorbereitet.

      •  Vor Beginn der Stunde legen wir unsere Arbeitsmittel bereit.

      •  Der Lehrer beginnt und beendet die Unterrichtsstunde.

      •  Während des Unterrichts stören wir nicht, sondern arbeiten mit und führen unsere

         Arbeitsunterlagen sauber und sorgfältig.

      •  Hausaufgaben werden zu Hause termingerecht und vollständig erledigt.

      •  Wir halten uns an die Sitzordnung, die vom jeweiligen Fachlehrer festgelegt wurde.

      •  Vor dem Verlassen des Schulhauses informieren wir uns am Vertretungsplan über den

         nächsten Schultag.

      •  Schüler, die wegen Krankheit dem Unterricht fernbleiben, müssen rechtzeitig vor der ersten

         Stunde ihr Fehlen durch einen Sorgeberechtigten im Sekretariat melden. Unmittelbar mit 

         Wiederbesuch der Schule, spätestens aber am dritten Unterrichtstag, ist die schriftliche

         Entschuldigung für das Fernbleiben durch den Erziehungsberechtigten zu erbringen.

         Der versäumte Unterrichtsstoff ist selbständig nachzuarbeiten.

       

      2.  Wir wollen einen rücksichtsvollen und respektvollen Umgang miteinander.

       

      •  Gegenseitige Achtung, Toleranz, Höflichkeit, Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme sowie das 

         Vermeiden von Unfallgefahren sind oberstes Gebot im Schulalltag.

      • Schüler, Eltern und Lehrer achten immer auf einen korrekten Umgangston und grüßen einander.

      • In den Räumen nehmen wir die Kopfbedeckungen jeglicher Art ab.

      • Zu Beginn des Unterrichts begrüßen wir uns gegenseitig.

      • Wir hantieren nicht am Eigentum anderer Personen.

      • Fundsachen geben wir beim Fachlehrer, Hausmeister oder im Sekretariat ab.

      • Unseren Schulalltag wollen wir gewaltfrei gestalten. Konflikte werden fair im Gespräch gelöst.

         Bei Konflikten können Lehrer und die Sozialpädagogin helfen.

      • Die Bauchtasche muss während des Unterrichts im Ranzen verbleiben.

      Elektronische Geräte, Handys, Smartphones, Smartwatch o.ä. sind während der gesamten Unterrichtszeit        einschließlich aller Pausen auszuschalten und im Ranzen zu verstauen. Der Einsatz im Unterricht ist nur nach Anweisung des Lehrers möglich.

      • Bei Zuwiderhandlung erfolgt der Einzug des Handys, des Smartphones, der Smartwatch o.ä. durch den Fachlehrer. Die Aushändigung des Gerätes erfolgt ausschließlich durch die Schulleitung an die Sorgeberechtigten nach vorheriger Terminabsprache.

       

      3. Wir wollen für Ordnung und Sauberkeit an unserer Schule sorgen.

       

      •  Wir bewegen uns im Schulhaus ruhig und rücksichtsvoll. Wir drängen und lärmen nicht.

      •  Wir gehen mit dem Schuleigentum (Schulgebäude, Schulgelände, Möbel, Geräte, Bücher usw.)

         sorgsam um.

      •  Jeder achtet auf Sauberkeit und entsorgt den Abfall in die vorgesehenen Behälter.

      •  Der Unterrichtsraum muss aufgeräumt und sauber der folgenden Klasse übergeben werden.

      •  Die Klassen gestalten ihre jeweiligen Klassenräume nach ihren Vorstellungen und in eigener

         Zuständigkeit in Abstimmung mit dem Klassenlehrer.

      •  Die Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrer und der Schüleraufsicht sind zu befolgen.

      •  Die kleinen Pausen verbringen wir im Raum oder wechseln zum nächsten Unterrichtsraum.

      •  Die großen Pausen verbringen wir auf dem Hof. Wenn abgeklingelt wird, halten wir uns in den  

         jeweiligen Räumen auf.

      •  Das Verlassen des Schulgeländes ist ohne Erlaubnis eines Lehrers nicht gestattet.

      •  Auf dem Weg zur Turnhalle / Sportplatz schreien, drängen und schubsen wir nicht. Die 

         Sportlehrer entscheiden, welcher Weg zu benutzen ist.

      •  Für den Weg zur Turnhalle / Sportplatz erfolgt eine extra Belehrung.

      •  Wir benutzen die Toiletten grundsätzlich in den Pausen (während des Unterrichts bleibt es eine

         Ausnahme).

      •  Jeder ist für seine persönlichen Sachen selbst verantwortlich.

       

      4. Wir achten auf unsere Gesundheit.

       

      •  Jedes Mitglied unserer Schulgemeinschaft verhält sich so, dass seine Gesundheit und die 

         anderer nicht gefährdet wird.

      •  Ein gesundes Frühstück zu Hause und in den Pausen ist die Grundlage für gutes Lernen.

      •  Das Rauchen und der Genuss von Alkohol und anderen Drogen ist auf dem Schulgelände, dem

          Weg zwischen Schule und Turnhalle/Sportplatz und allen Schulveranstaltungen untersagt.

      •  Waffen, Messer und pyrotechnische Artikel sind an unserer Schule verboten.

      •  Jegliche Fotos und Videoaufnahmen sind verboten.

      •  Das Essen im Unterricht ist nicht erlaubt.

      •  Wir melden jeden Unfall sofort einem Lehrer oder im Sekretariat.

      • Der Konsum von Energydrinks ist untersagt. Eine Entsorgung des Inhalts ist vom Schüler vorzunehmen.

       

      5. Wir wissen, dass Verstöße gegen die Hausordnung Folgen haben.

       

      •  Wird unsere Hausordnung verletzt, erfolgt eine Information an die Eltern.

      •  Neben zusätzlichen Belehrungen oder dem Abschreiben der Hausordnung kann der 

         Lehrer auch schulnützliche Tätigkeit anordnen.

      •  Bei mutwilliger Beschädigung von fremdem Eigentum ist Schadensersatz zu leisten.

      •  Technische Geräte (außer Taschenrechner), die nicht zu unterrichtlichen Zwecken verwendet 

          werden, sind vom Lehrer einzuziehen und erst nach Antrag der Eltern wieder auszuhändigen.

      •  Bei schwerwiegenden und sich häufig wiederholenden Verstößen oder der Gefährdung der  

         Sicherheit der anderen Mitglieder unserer Schulgemeinschaft werden Ordnungsmaßnahmen

         nach § 51 des Thüringer Schulgesetzes eingeleitet.